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Hier finden Sie Hinweise auf anstehende Veranstaltungen (z.B. Vorträge) und Zusammenfassungen von aktuellen Entscheidungen. Zudem informieren wir Sie an dieser Stelle über Büroorganisatorisches.
In einem Verfahren eines Verbrauchers gegen Abmahnanwälte / das Unternehmen Koch Media, die wegen des Computerspiels „Dead Island“ und „Dead Island Riptide“ bundesweit abmahnen und Klageverfahren durchführen, konnten wir einen Erfolg für den Verbraucher erringen. Die Klage wurde vom Amtsgericht Bochum abgewiesen. Das Amtsgericht Bochum stellte fest, dass mehrere volljährige Familienmitglieder als Verursacher in Betracht kommen und daher nicht der Anschlussinhaber in Haftung genommen werden kann. Es bestehe die ernsthafte Möglichkeit, dass gerade nicht der Anschlussinhaber die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen hat. Eine Belehrungspflicht der volljährigen Familienmitglieder bestehe nicht. Das Amtsgericht folgte damit unserem Vortrag.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, AG Bochum 70 C 351/17, Urt. vom 19.09.2018