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Die Gebühren werden in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich ermittelt. Im Zivilrecht, wozu auch das Arbeitsrecht und das Familienrecht gehören, ist der Streitwert Grundlage der Berechnung. Im Strafrecht und Sozialrecht gibt es hingegen Betragsrahmengebühren, die sich wesentlich nach dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit richten.
Häufig werden die Gebühren von einer Rechtsschutzversicherung übernommen, bei Mandanten mit geringerem Einkommen können Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.
Sprechen Sie uns auf die Gebühren an! Wir geben Ihnen gerne hierzu Auskunft.
Für das Notariat gilt, dass sich die Kosten nach der Bedeutung und dem Wert des Geschäftes richten. Der Notar ist verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben.
Laden Sie sich untenstehende Formulare als PDF zum Selberausdrucken auf Ihren Rechner: